DIe EBU hatte eine "unabhängige Überprüfung" der problematischen Aspekte des Wettbewerbs in Malmö angekündigt. Die Taskforce wurde von Pernille Gaardbo, Executive Producer der Eurovision 2014, geleitet. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden Rückmeldungen von Delegationsleiter*innen, Mitgliedern der ESC-Referenzgruppe, des Verwaltungsrats des Wettbewerbs und des EBU/ESC-Kernteams eingeholt. Künstlerinnen, Fans und Medien wurden nicht angehört.
Als Konsequenz aus dieser Überprüfung hat die EBU folgende Entscheidungen getroffen:
Es wurde neue Funktion mit der Bezeichnung "ESC-Direktor" geschaffen. Der neue ESC-Direktor wurde noch nicht ernannt, wird aber den Executive Supervisor des ESC, Martin Österdahl, sowie eine weitere neue Funktion beaufsichtigen: "Head of ESC brand and commercial".
Eine mögliche neue Rolle könnte die eines "Wohlfahrtsproduzenten" für den Wettbewerb sein, der sich um das Wohlergehen der Teilnehmernden kümmert und auch dafür sorgt, dass die Künstler*innen, Delegationen und Fernsehsender die Regeln und Verantwortlichkeiten bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest besser kennen. Dies gilt auch für das Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden.
"Wir haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Künstler*innen, aber auch diese müssen verstehen, dass sie sich bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest an bestimmte Regeln halten müssen", so der stellvertretende EBU-Generaldirektor und Mediendirektor Jean Philip De Tender.
Zu den weiteren Empfehlungen gehören die Einschränkung des Backstage-Zugangs und die Einrichtung eines speziellen Krisenmanagement-Teams.
Es wurden drei "Themenbereiche" angekündigt. Sie basieren auf der Überprüfung zur Stärkung und zum Schutz des Wettbewerbs im nächsten Jahr und aller zukünftigen Veranstaltungen.
EBU-Governance und Beteiligung
In diesem Bereich geht es um die Klärung der Entscheidungsbefugnisse der verschiedenen EBU-Leitungsgremien in Bezug auf die akzeptierte Teilnehmerliste, um sicherzustellen, dass ein breites Spektrum an Mitgliedermeinungen gehört wird, um den Aufgabenbereich der Leitungsgremien und die Zuständigkeiten des ESC-Kernteams sowie um die Rolle der Delegationsleiter*innen und die Zuständigkeiten der teilnehmenden Künstler.*innen.
Sicherheit und Risikomanagement
In diesem Bereich geht es um die Verbesserung des Verständnisses der ESC-Regeln bei allen Interessengruppen, einschließlich der Künstler*innen, mit Schwerpunkt auf Vereinfachung, Konsolidierung und bessere Zugänglichkeit, um die Stärkung der bestehenden ESC-Protokolle für das Krisenmanagement und um die Stärkung der Sicherheits- und Cybersicherheitsvorkehrungen angesichts des gestiegenen Bedarfs.
Publikumsbindung, Fans und Medien
In diesem Bereich geht es um die verstärkte Zusammenarbeit mit Fangruppen, Multiplikatoren und Medien, um ein breiteres Engagement auf der Grundlage der ESC-Werte zu erreichen und sicherzustellen, dass der ESC auch weiterhin eine Show für alle Zuschauer*innen ist, die ein breites Publikum aller Altersgruppen zur Hauptsendezeit anspricht.
Der zehnjährige Bjarne aus Niedersachsen wird Deutschland beim JESC am 16. November 2024 in Madrid vertreten.
Inzwischen haben vier ernsthaft interessierte Städte ihre Bewerbung angekündigt: Genf, Basel, Bern und Zürich. Die Entscheidung soll Ende August fallen.
In Zürich fiel die Entscheidung für eine Bewerbung Mitte Juni im Stadtrat. Die Heimatstadt von Nemo, Biel, soll eine Kooperation mit Bern anstreben.
St. Gallen verzichtet wegen zu hoher Anforderungen der EBU auf eine Bewerbung.
In den letzten Wochen ist bei AVROTROS nach dem enttäuschenden Ausgang des Song Contests für die Niederlande viel hinter den Kulissen passiert. In diesem Artikel wollen wir teilen, was wir können, bitten aber auch um Verständnis dafür, dass (noch) nicht alles öffentlich gemacht werden kann.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall nach dem Auftritt von Joost Klein im 2. Halbfinale sind bei der schwedischen Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Während dieser Untersuchung können wir leider nicht auf die Details, die Umstände und den Umgang mit diesem Vorfall eingehen, da dies die Ermittlungen beeinflussen könnte.
Wir können sagen, dass wir aufgrund der Informationen, die wir damals hatten und heute haben, immer noch der Meinung sind, dass die Disqualifikation unnötig und unverhältnismäßig war.
AVROTROS hat, wie andere Teilnehmerländer auch, eine Aufforderung der EBU erhalten, bei einer Untersuchung mitzuarbeiten. Wir haben beschlossen, dieser Aufforderung nachzukommen, allerdings mit den notwendigen Vorbehalten. AVROTROS ist der Ansicht, dass eine umfassendere, gründlichere und wirklich unabhängige Untersuchung notwendig ist, um strukturelle Probleme anzugehen.
Nicht nur die Organisation in Malmö und der EBU, sondern auch die Rolle und das Mandat der Referenzgruppe (das Komitee der delegierten Teilnehmerländer), die Regeln/Verfahren und die Beschwerdemöglichkeiten im Falle von Beschwerden sowie der erhöhte Druck auf die Künstler und Delegationen im Vorfeld und während des Song Contests sollten Gegenstand der Untersuchung sein.
Der Eurovision Song Contest wurde ins Leben gerufen, um Länder und Völker durch Musik zu verbinden und die gegenseitige Verbrüderung zu fördern. Dies sollte der Ausgangspunkt für die Organisatoren und alle teilnehmenden Länder sein.
Bis AVROTROS zuversichtlich ist, dass strukturelle Anpassungen vorgenommen werden, um die Künstler und ihre musikalische Botschaft wieder in den Mittelpunkt zu stellen, werden wir die Teilnahme am Song Contest weiterhin in Erwägung ziehen.
Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklärst du dich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren
Cookies sind kleine Textdateien unserer Webseite, die auf Ihrem Computer vom Browser gespeichert werden wenn sich dieser mit dem Internet verbindet. Cookies können verwendet werden, um Daten zu sammeln und zu speichern um Ihnen die Verwendung der Webseite angenehmer zu gestalten. Sie können von dieser oder anderen Seiten stammen.
Es gibt verschiedene Typen von Cookies:
Mit der Benutzung dieser Webseite haben wir Sie über Cookies informiert und um Ihr Einverständnis gebeten (Artikel 22, Gesetz 34/2002 der Information Society Services). Diese dienen dazu, den Service, den wir zur Verfügung stellen, zu verbessern. Wir verwenden Google Analytics, um anonyme statistische Informationen zu erfassen wie z.B. die Anzahl der Besucher. Cookies von Google Analytics unterliegen der Steuerung und den Datenschutz-Bestimmungen von Google Analytics. Auf Wunsch können Sie Cookies von Google Analytics deaktivieren.
Sie können Cookies auch generell abschalten, folgen Sie dazu den Informationen Ihres Browserherstellers.