EBU-Stellungnahme zu den Regeln für 2021

Geschrieben von Donnerstag, 09 April 2020 13:29

Die EBU hat die Zulassungsregeln für den ESC 2021 noch einmal bestätigt und wie folgt begründet: 

 

"Die Reference Group, die alle teilnehmenden Sender vertritt, stimmte zu, dass die Regeln des Eurovision Song Contest eingehalten werden sollten, wenn die Veranstaltung 2021 zurückkehrt. Das bedeutet, dass die Songs, die nächstes Jahr antreten, nicht vor dem 1. September 2020 kommerziell erhältlich sein dürfen, was die aktuelle Auswahl der Songs ausschließt, die für die diesjährige abgesagte Veranstaltung ausgewählt wurden.

Die teilnehmenden Sender können jedoch wählen, ob sie den für den diesjährigen Wettbewerb ausgewählten Künstler oder einen neuen auswählen möchten. Wir wissen, dass die Entscheidung für viele enttäuschend ist, aber die EBU und ihre Mitglieder beabsichtigen, die diesjährigen Lieder in den kommenden Monaten zu feiern, wenn 2020 kein Wettbewerb läuft.

Bei der Entscheidung berücksichtigte die Reference Group, dass die EBU, die 41 teilnehmenden Sender und Universal Music in den kommenden Wochen die diesjährigen Songs und Künstler in alternativen Programmen, auf einer Tribute-CD und auf allen unseren digitalen Kanälen so weit wie möglich präsentieren werden.

Sie ist der Meinung, dass es nicht im Sinne des Wettbewerbs wäre, die gleichen Songs zum ESC 2021 einzureichen, und dass damit die Spannung und das Engagement, das jedes Jahr während der "Auswahlsaison" entsteht, verloren gehen würden. Dies würde sich auf den Spannungsaufbau in den sozialen Medien, online und während der Übertragung für die teilnehmenden Sender während der nationalen Vorentscheidungen und der Preview Shows auswirken.

Man war sich einig, dass die Aufhebung der 1. September-Regel für die kommerzielle Veröffentlichung selbst unter diesen beispiellosen Umständen zu einem unfairen Wettbewerb im Jahr 2021 führen würde, bei dem einige Sender sich entscheiden könnten, den diesjährigen Song einzureichen oder einen neueren Song zu wählen."


Reaktionen auf die Forderung nach neuen Songs für 2021

Geschrieben von Donnerstag, 26 März 2020 16:57

RD-Unterhaltungskoordinator Thomas Schreiber hat in einem Interview mit ESC Kompakt seiner Enttäuschung darüber Ausdruck verliehen, dass die Reference Group die Entscheidung der Nichtzulassung der 2020er Songs ohne Abstimmung mit den Teilnehmerländern getroffen habe. Man habe damit große Investments in 41 Ländern vernichtet, die Hoffnungen und Träume vieler Künstler zerstört und die Eurovision-Familie enttäuscht.

Mit der Entscheidung der Reference Group sei zuerst einmal den wirtschaftlichen Interessen einzelner Länder für 2021 Rechnung getragen, aber nicht der Mehrheit der Teilnehmerländer. Ob Ben Dolic auch 2021 für Deutschland antrete, stehe noch nicht fest. Momentan stehe die Programmplanung für den 16. Mai 2020 im Vordergrund. Es solle entweder ab 20.15 Uhr eine dreistündige eigene Sendung in der ARD geben oder eine Kooperation mit den Niederlanden. Möglich sei auch ein europaweites Programm ab 21.00 Uhr.

 

Die Reference Group besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

 

  • Frank-Dieter Freiling, ZDF (Vorsitzender)
  • Aylaa Mizrachi, KAN - Israel
  • Carla Bughalo, RTP - Portugal
  • Inge van de Weerd, NOS - Niederlande
  • Rachel Ashdown, BBC - Ver. Königreich
  • David Tserunyan, AMPTV - Armenien
  • Reto Peritz, SRF - Schweiz, 
  • Alexksander Radic, RTV - Slowenien
  • Yuval Cohen, Israel
  • Jon Ola Sand, EBU

 

Ref Group Pic Cropped© EBU

 

 

Boris Milanov, der Komponist und Produzent des deutschen, bulgarischen und maltesischen Beitrags 2020 äußerte sich gegenüber "wiwibloggs" ebenfalls sehr enttäuscht bis verärgert: So wie er selbst seien die meisten betroffenen Komponisten, Produzenten und Musiclabels sehr traurig und enttäuscht. Seine Ansicht nach sollte jedes Teilnehmerland wählen können, den Song 2020 auch 2021 einzureichen oder einen neuen Song. Er fände es wesentlich gerechter, diese Entscheidung den Teilnehmern selbst zu überlassen. Einzig die Maßgabe der EBU, dass alle Songs bis zum 9, März 2020 hätten eingereicht werden müssen, damit die Videos von der EBU online gestellt werden konnten, mache es jetzt praktisch unmöglich, die Songs 2020 auch im nächsten Jahr zu nehmen. Ohne diese Bedingung hätten die Komponisten und Produzenten ja überhaupt keinen Grund gehabt, die Songs schon zu veröffentlichen und hätten sie anderweitig verwenden können. Der Eurovision Song Contest sei als Wettbewerb für Komponisten und Autoren gestartet, sei aber jetzt zu einen "Reference Group Contest " geworden, der bestimmten speziellen Interessen diene und die harte Arbeit der Musikschaffenden missachte.   

 

 

 


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