DIe EBU hatte eine "unabhängige Überprüfung" der problematischen Aspekte des Wettbewerbs in Malmö angekündigt. Die Taskforce wurde von Pernille Gaardbo, Executive Producer der Eurovision 2014, geleitet. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden Rückmeldungen von Delegationsleiter*innen, Mitgliedern der ESC-Referenzgruppe, des Verwaltungsrats des Wettbewerbs und des EBU/ESC-Kernteams eingeholt. Künstlerinnen, Fans und Medien wurden nicht angehört.
Als Konsequenz aus dieser Überprüfung hat die EBU folgende Entscheidungen getroffen:
Es wurde neue Funktion mit der Bezeichnung "ESC-Direktor" geschaffen. Der neue ESC-Direktor wurde noch nicht ernannt, wird aber den Executive Supervisor des ESC, Martin Österdahl, sowie eine weitere neue Funktion beaufsichtigen: "Head of ESC brand and commercial".
Eine mögliche neue Rolle könnte die eines "Wohlfahrtsproduzenten" für den Wettbewerb sein, der sich um das Wohlergehen der Teilnehmernden kümmert und auch dafür sorgt, dass die Künstler*innen, Delegationen und Fernsehsender die Regeln und Verantwortlichkeiten bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest besser kennen. Dies gilt auch für das Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden.
"Wir haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Künstler*innen, aber auch diese müssen verstehen, dass sie sich bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest an bestimmte Regeln halten müssen", so der stellvertretende EBU-Generaldirektor und Mediendirektor Jean Philip De Tender.
Zu den weiteren Empfehlungen gehören die Einschränkung des Backstage-Zugangs und die Einrichtung eines speziellen Krisenmanagement-Teams.
Es wurden drei "Themenbereiche" angekündigt. Sie basieren auf der Überprüfung zur Stärkung und zum Schutz des Wettbewerbs im nächsten Jahr und aller zukünftigen Veranstaltungen.
EBU-Governance und Beteiligung
In diesem Bereich geht es um die Klärung der Entscheidungsbefugnisse der verschiedenen EBU-Leitungsgremien in Bezug auf die akzeptierte Teilnehmerliste, um sicherzustellen, dass ein breites Spektrum an Mitgliedermeinungen gehört wird, um den Aufgabenbereich der Leitungsgremien und die Zuständigkeiten des ESC-Kernteams sowie um die Rolle der Delegationsleiter*innen und die Zuständigkeiten der teilnehmenden Künstler.*innen.
Sicherheit und Risikomanagement
In diesem Bereich geht es um die Verbesserung des Verständnisses der ESC-Regeln bei allen Interessengruppen, einschließlich der Künstler*innen, mit Schwerpunkt auf Vereinfachung, Konsolidierung und bessere Zugänglichkeit, um die Stärkung der bestehenden ESC-Protokolle für das Krisenmanagement und um die Stärkung der Sicherheits- und Cybersicherheitsvorkehrungen angesichts des gestiegenen Bedarfs.
Publikumsbindung, Fans und Medien
In diesem Bereich geht es um die verstärkte Zusammenarbeit mit Fangruppen, Multiplikatoren und Medien, um ein breiteres Engagement auf der Grundlage der ESC-Werte zu erreichen und sicherzustellen, dass der ESC auch weiterhin eine Show für alle Zuschauer*innen ist, die ein breites Publikum aller Altersgruppen zur Hauptsendezeit anspricht.
Weitere Änderungen
Die EBU führt einen neuen Verhaltenskodex und ein Protokoll über die Sorgfaltspflicht ein, um klare Rollen und Verantwortlichkeiten für alle an der Veranstaltung Beteiligten zu gewährleisten
Zum ersten Mal wird die Zustimmung zur Einhaltung des Verhaltenskodex eine Voraussetzung für die Akkreditierung zu der Veranstaltung sein, was das Engagement der EBU für die Förderung eines respektvollen und unterstützenden Umfelds signalisiert.
Das Protokoll über die Sorgfaltspflicht unterstreicht die gemeinsame Verantwortung der EBU, der gastgebenden Rundfunkanstalt und der teilnehmenden Rundfunkanstalten für den Schutz der Künstler*innen vor unnötiger körperlicher oder emotionaler Belastung.
Zu den neuen Maßnahmen für den ESC 2025 in Basel gehören Filmverbotszonen in wichtigen Künstlerbereichen, mehr Proben unter Ausschluss der Öffentlichkeit und optimierte Probenpläne, um sicherzustellen, dass die Künstler genügend Zeit haben, sich auszuruhen und die Gastgeberstadt zu genießen.
Die EBU wird auch weiterhin die ESC-Werte der Inklusivität und der Förderung der Vielfalt hochhalten, indem sie ein Eurovisions-Versprechen in Auftrag gibt, um das Engagement für Gemeinschaft, Respekt und Gleichheit zu betonen.
Der zehnjährige Bjarne aus Niedersachsen wird Deutschland beim JESC am 16. November 2024 in Madrid vertreten.
Inzwischen haben vier ernsthaft interessierte Städte ihre Bewerbung angekündigt: Genf, Basel, Bern und Zürich. Die Entscheidung soll Ende August fallen.
In Zürich fiel die Entscheidung für eine Bewerbung Mitte Juni im Stadtrat. Die Heimatstadt von Nemo, Biel, soll eine Kooperation mit Bern anstreben.
St. Gallen verzichtet wegen zu hoher Anforderungen der EBU auf eine Bewerbung.
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