DIe EBU hatte eine "unabhängige Überprüfung" der problematischen Aspekte des Wettbewerbs in Malmö angekündigt. Die Taskforce wurde von Pernille Gaardbo, Executive Producer der Eurovision 2014, geleitet. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden Rückmeldungen von Delegationsleiter*innen, Mitgliedern der ESC-Referenzgruppe, des Verwaltungsrats des Wettbewerbs und des EBU/ESC-Kernteams eingeholt. Künstlerinnen, Fans und Medien wurden nicht angehört.
Als Konsequenz aus dieser Überprüfung hat die EBU folgende Entscheidungen getroffen:
Es wurde neue Funktion mit der Bezeichnung "ESC-Direktor" geschaffen. Der neue ESC-Direktor wurde noch nicht ernannt, wird aber den Executive Supervisor des ESC, Martin Österdahl, sowie eine weitere neue Funktion beaufsichtigen: "Head of ESC brand and commercial".
Eine mögliche neue Rolle könnte die eines "Wohlfahrtsproduzenten" für den Wettbewerb sein, der sich um das Wohlergehen der Teilnehmernden kümmert und auch dafür sorgt, dass die Künstler*innen, Delegationen und Fernsehsender die Regeln und Verantwortlichkeiten bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest besser kennen. Dies gilt auch für das Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden.
"Wir haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Künstler*innen, aber auch diese müssen verstehen, dass sie sich bei der Teilnahme am Eurovision Song Contest an bestimmte Regeln halten müssen", so der stellvertretende EBU-Generaldirektor und Mediendirektor Jean Philip De Tender.
Zu den weiteren Empfehlungen gehören die Einschränkung des Backstage-Zugangs und die Einrichtung eines speziellen Krisenmanagement-Teams.
Es wurden drei "Themenbereiche" angekündigt. Sie basieren auf der Überprüfung zur Stärkung und zum Schutz des Wettbewerbs im nächsten Jahr und aller zukünftigen Veranstaltungen.
EBU-Governance und Beteiligung
In diesem Bereich geht es um die Klärung der Entscheidungsbefugnisse der verschiedenen EBU-Leitungsgremien in Bezug auf die akzeptierte Teilnehmerliste, um sicherzustellen, dass ein breites Spektrum an Mitgliedermeinungen gehört wird, um den Aufgabenbereich der Leitungsgremien und die Zuständigkeiten des ESC-Kernteams sowie um die Rolle der Delegationsleiter*innen und die Zuständigkeiten der teilnehmenden Künstler.*innen.
Sicherheit und Risikomanagement
In diesem Bereich geht es um die Verbesserung des Verständnisses der ESC-Regeln bei allen Interessengruppen, einschließlich der Künstler*innen, mit Schwerpunkt auf Vereinfachung, Konsolidierung und bessere Zugänglichkeit, um die Stärkung der bestehenden ESC-Protokolle für das Krisenmanagement und um die Stärkung der Sicherheits- und Cybersicherheitsvorkehrungen angesichts des gestiegenen Bedarfs.
Publikumsbindung, Fans und Medien
In diesem Bereich geht es um die verstärkte Zusammenarbeit mit Fangruppen, Multiplikatoren und Medien, um ein breiteres Engagement auf der Grundlage der ESC-Werte zu erreichen und sicherzustellen, dass der ESC auch weiterhin eine Show für alle Zuschauer*innen ist, die ein breites Publikum aller Altersgruppen zur Hauptsendezeit anspricht.