Die Niederlande wurden heute Mittag nach einer seit gestern andauernden Hängepartie endgültig disqualifiziert. Joost Klein durfte bereits an der Nachmittagsprobe nicht teilnehmen und im Juryfinale wurde nur sein Auftritt beim zweiten Semifinale eingespielt. Hintergrund ist ein "Vorfall", den es am Donnerstag nach der Pressekonferenz des zweiten Semifinals gegeben hat.
Die offzielle Stellungnahme der EBU von heute Mittag lautet wie folgt:
Der niederländische Künstler Joost Klein wird nicht am großen Finale des diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen.
Die schwedische Polizei hat eine Beschwerde untersucht, die von einem weiblichen Mitglied des Produktionsteams nach einem Vorfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend eingereicht wurde. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angemessen, den Wettbewerb fortzusetzen.
Wir möchten klarstellen, dass entgegen einigen Medienberichten und Social-Media-Spekulationen an diesem Vorfall kein anderer Künstler oder Delegationsmitglied beteiligt war.
Wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund gilt das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest wird nun mit 25 teilnehmenden Songs fortgesetzt.
Die Startnummern sollen bestehen bleiben, d.h. nach der Nr. 4 folgt gleich die Nr. 6. Das niederländische Voting wird zugelassen, denn die Disqualifikation betrifft nur den Sänger Joost Klein, nicht aber die niederländische TV-Anstalt AVROTROS: